Tollé
Archi
tekten
29.06.2016

Energieeffizienz-Experten

Info's zur geänderten EnEV 2014 ab 2016

Geänderte EnEV 2014 ab 2016 Seit 2016 gilt die Verschärfung der EnEV 2014 um weitere 25 %. Der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung sowie eingebauter Beleuchtung darf den erlaubten Höchstwert nicht überschreiten. Dieser wird mit Hilfe eines Referenzgebäudes berechnet. Das Referenzgebäude hat die gleiche Geometrie, Baumaße, Gebäudennutzfläche und Ausrichtung wie das geplante Gebäude. Die Angaben für die technische Ausstattung des Referenzgebäudes stellt die EnEV in einer Tabelle bereit. Damit wird das frühere "KfW-70-Standard-Haus" (welches 30 % besser war, als die EnEV 2014.1 es vorschrieb), praktisch zum neuen Mindeststandard. Die Förderung der KfW für das Effizienzhaus 70 ist somit zum 31.03.2016 eingestellt worden.
Im Wohngebäudebereich bleiben weiter im Angebot die beiden Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW ab dem 01.04.2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Besonders an diesem neuen Standard ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Neu ist zudem, dass jetzt auch gewerbliche Unternehmen günstige Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW für ihre Neubauten oder die Sanierung vorhandener Produktions- und Bürogebäude nutzen können.
Gefördert werden KfW-Effizienzhäuser in der Sanierung und im Neubau, aber auch Einzelmaßnahmen.